„Ach komm“, sagte Susanne, eine Mitarbeiterin am Betreuungsgericht, „wir machen noch eine Kaffeepause. Es geht bei uns ja nicht um Leben und Tod.“
Das ist die Geschichte von Franzis Tod. Es ist die Geschichte von Franzis Cousin, wobei sie auch von irgendeinem gleichgültigen Berufsbetreuer handeln könnte. Und es ist die Geschichte vom Versagen unseres Rechtsstaats. Die Geschichte ist so passiert – nur ein paar biografische und medizinische Details habe ich verändert, weil Franzi eben nicht (mehr) zustimmen konnte, dass ihre Geschichte erzählt werden soll. Aber es ist wichtig, dass wir Franzis Geschichte kennen. Damit ihre Krankheit, ihr Sterben und letztlich auch ihr Tod wenigstens nicht umsonst gewesen sind.
Franzi war ein fröhlicher Mensch. Vieles an ihrem Leben hat sie geliebt – zwei Sachen ganz besonders: Eine knallgelbe Quietscheente und Routinen. Franzis Tage mussten immer gleich strukturiert sein. Jeden Morgen fuhr sie mit dem Bus in eine Werkstatt, in der sie arbeitete. Wenn sie mal frei hatte und trotzdem in den Bus stieg, arbeitete sie trotzdem, weil der Bruch, nur aus Versehen mit dem Bus zu fahren und dann statt zu arbeiten, weil sie ja frei hat, zurückzufahren und Kaffee auf dem Balkon zu trinken, für sie unerträglich gewesen wäre. Wenn jemand von Franzis Pfleger*innen versucht hat, ihre Routinen zu durchbrechen, bekam die Person eins mit der knallgelben Quietscheente übergezogen. Ansonsten durften Pfleger*innen, die sie so gut kannte, dass sie sich fast schon mit ihnen angefreundet hatte, auch mal mit der Ente und ihr spielen. Die knallgelbe Quietscheente zu teilen – das war Franzis Lovelanguege.
Franzi konnte nicht sprechen. Sie hatte Mutismus und eine Intelligenzminderung. Deswegen lebte sie mit einigen Mitbewohner*innen in einer WG für Menschen mit Behinderung, in der sie und die anderen 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche von Pflegekräften und werktags auch von Sozialarbeiter*innen betreut werden. Pflegekräfte, klar, damit sie gut versorgt sind. Sozialarbeiter*innen, damit sie und die anderen möglichst selbstbestimmt leben können.
Jeder Mensch hat ein Recht auf Teilhabe. Und unser Staat versucht dieses Recht auf vielfältige Weise zu erfüllen. Zum Beispiel in dem er solche Wohngruppen wie die von Franzi, der knallgelben Quietscheente und ihren Mitbewohner*innen finanziert. Aber auch, in dem er Menschen, die nicht selbst geschäftsfähig sind, Betreuer*innen an die Seite stellt. Die Betreuer*innen übernehmen die Rechtsgeschäfte ihrer Klient*innen, verfügen meistens über ihr Geld, sind aber oft auch für ihre medizinische Versorgung verantwortlich. Franzis Betreuerin war lange ihre Mutter, die sich immer liebevoll um sie kümmerte, sie selbst im hohen Alter noch jede Woche besuchte und stets darauf achtete, dass es ihrem Kind, auch wenn Franzi selbst längst über 50 Jahre alt war, an nichts fehlte. Franzis Mutter starb im letzten Jahr. Und das Betreuungsgericht entschied daraufhin, dass Franzis nun nächste Verwandten, ihrem Cousin, Franzis nächster Betreuer werden sollte.
Als Franzis Nichte sie zum ersten Mal in der Wohngemeinschaft besuchte, wurde er recht schnell mit der Ente gehauen, ich weiß nicht warum, aber Franzi hatte Vorbehalte ihrem Cousin gegenüber. Vielleicht, weil sie ihn kaum kannte, immerhin war er in all den Jahren, in denen Franzi in der WG lebte, nie zu Besuch gekommen, erst als er ihre Betreuer wurde und es immer mal wieder musste. Immer mal wieder – das klingt nach Regelmäßigkeit. Diesen Trugschluss will ich direkt unterbinden. Der Cousin blieb auch als Betreuer kaum präsent in Franzis Leben. Was schlimm war. Für Franzi, die ihre Mutter vermisste. Für Franzi, die auf ihren Betreuer immer mehr angewiesen war.
Denn Franzi ging es in dieser Zeit immer schlechter. Sie war immer weniger lebensfroh, oft müde und gereizt. Doch selbst wenn sie versuchte, mit der knallgelben Quietscheente ihren Frust an einer Pflegekraft rauszulassen, merkte die sofort, dass etwas mit Franzi nicht stimmte. Ihre Kraft war weg. Ziemlich plötzlich. Die Pflegekräfte gingen mit Franzi zum Arzt.
Schnell war klar: Mit Franzi stimmte etwas nicht. Ihr Hausarzt hatte einen schlimmen Verdacht: Lungenkrebs. Er überwies Franzi sofort ins Krankenhaus, wo weitere Untersuchungen Aufschluss geben sollten. Sofort – das klingt nach Dringlichkeit. Doch die Untersuchungen verzögerten sich. Denn Franzi hatte Angst vor Ärzt*innen. Für die Untersuchungen war darum eine Narkose zwingend erforderlich. Doch für eine Narkose braucht es ein Aufklärungsgespräch und vor allem eine Unterschrift auf dem Protokollbogen des Aufklärungsgesprächs. Und für diese Unterschrift brauchte Franzi ihren Betreuer. Der Cousin aber sagte das erste Aufklärungsgespräch ab, weil er auf Dienstreise in Hamburg war. Und ein zweites, weil er da auf Dienstreise in Stuttgart sein könnte. Er wurde dann von den Ärzt*innen gebeten, einen dritten Termin selbst vorzuschlagen, doch er meldete sich nicht.
Wie Franzi werden in Deutschland 1,3 Millionen Menschen gesetzlich betreut. Viele Betreuer*innen sind wie ihr Cousin Familienangehörige. Es gibt aber auch Jurist*innen und ein paar Sozialarbeiter*innen, die als Berufsbetreuer*innen arbeiten. Und es gibt einige ehrenamtliche Betreuer*innen. Viele erfüllen ihre Aufgabe gut, aber jede Ausnahme ist lebensgefährlich – und gerade dann können sich die Betreuten oft nicht dagegen wehren. Was zum Beispiel sollte Franzi, die nicht sprechen und nicht schreiben kann, tun? Sie war auf Hilfe angewiesen.
Die Mitarbeitenden von Franzis Wohngemeinschaft riefen deswegen daraufhin das Betreuungsgericht an, weil sofort, das klingt ja nun mal wirklich nach Dringlichkeit. Und nach dem Betreuungsrecht in Deutschland muss das Betreuungsgericht zwingend und unverzüglich eingreifen, wenn Ärzt*innen und Betreuer*innen unterschiedlich handeln oder wenn das Zögern eines Cousins die Versorgung ihrer Tante bedroht. Das Betreuungsgericht gab in den nächsten zwölf Wochen exakt ein Schreiben heraus: Die Mitteilung der Wohngemeinschaft ist eingegangen. Sie werde bearbeitet.
Doch bearbeitet wurde sie nicht. Trotz aller Dringlichkeit. Die Gerichte in Deutschland sind überlastet, hört man immer wieder. Das sei ärgerlich, argumentieren die Justizminister*innen. Aber immerhin gehe es in einem Prozess ja nicht um Leben und Tod. Verzögerungen sind also kein Systembruch.
Irgendwann kam Franzi, die zuhause von Tag zu Tag schwächer wurde, mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus. Und der Cousin dann doch noch vorbei. In einem Raum im Krankenhaus wurde Franzi untersucht. Und im Nebenraum saß der Cousin, um den Narkoseaufklärungsgesprächsprotokollbogen zu unterschreiben. Er ging ohne an Franzi auch nur einmal zu sehen. Franzis Blut war voll von Tumormarkern, in ihrer Lunge ein inoperabler Tumor und in Leber, Niere und Blase Metastasen. Es war zu spät.
Eine Dienstreise, eine eventuelle Dienstreise, ein vergessener Rückruf. Das ist das Versagen des Betreuers, Franzis Cousin.
„Soll“, so sagen Jurist*innen, „ist muss wenn kann“, weiß Susanne. Sollen wir eine Kaffeepause machen? Das ist das Versagen von Susanne. „Sollen wir nicht doch vielleicht irgendwann einmal mehr Richter*innen einstellen?“ Das ist das Versagen von uns allen.
Franzi kam auf die Palliativstation, sie baute von Stunde zu Stunde mehr ab. Trotzdem mussten die Mitarbeitenden im Krankenhaus und aus der Wohngemeinschaft um jede weitere Unterschrift des Betreuers kämpfen. Und eine Schweigepflichtsentbindung hat sie auch nicht unterschrieben. In den letzten Tagen ihres Lebens wurde Franzi nur noch einmal von ihrem Cousin besucht. Eine verängstigte Frau starb ohne ihren nächsten Angehörigen im Krankenhaus. Sie war aber nicht allein – die Mitarbeitenden aus der Wohngemeinschaft und die knallgelbe Quietscheente teilten sich die Tage in Schichten auf und stellten sicher, dass immer jemand bei ihr war. Ihren Mitbewohner*innen aber durften sie nichts sagen, es gab ja keine Schweigepflichtsentbindung.
Dafür meldete sich nun doch noch Betreuungsgericht: Es stellte das Verfahren um Franzi ein, die Sache hatte sich ja jetzt – so sagen es die Jurist*innen – erledigt. .
Anders als die knallgelbe Quietscheente kam Franzi also nicht mehr aus dem Krankenhaus nach Hause in die Wohngemeinschaft. Noch liegt die Quietscheente auf Franzis leerem Bett, es ist Teil der Trauerarbeit, mit der die Sozialarbeiter*innen und Franzis Mitbewohner*innen ihren Tod verarbeiten. Bald wird sie in einem Regal stehen. Als Erinnerung.
Und als Mahnmal: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Ist ein schöner Satz. Liest sich niedergeschrieben auch tatsächlich wunderbar. Doch wie viel ist so ein Grundgesetzartikel wehrt, wenn unser Betreuungssystem Menschen wie Franzi tötet?
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Ist ein schöner Satz. Liest sich niedergeschrieben auch tatsächlich wunderbar. Wie gut, dass Papier immer noch geduldig mit uns ist.